Testament...? |
MichelGrabner unregistriert
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Moin Forum,
ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt, wurde den Soldaten an der Front abgefordert, ein Testament aufzuschreiben, für den Fall des eigenen Todes...?
Was ist euch darüber bekannt?
Gruß
Michel
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07.05.2009 18:47 |
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weers unregistriert
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Hallo Michel,
ich glaube nicht, dass es so etwas gab. Drei Onkel von mir liegen in Russland - keiner hat ein Testament hinterlassen. Nicht einmal Jann Köllmann, dessen Todeskampf gut sieben Wochen gedauert hat.
Aber er hatte auch nichts, was er hätte vererben können.
Gruß,
Arnold
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08.05.2009 09:08 |
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Olivia S. unregistriert
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Hallo, Michel!
Einige Militärtestamente aus der Zeit des zweiten Weltkrieges sind beim Amtsgericht Mitte (Berlin) archiviert worden. Die Möglichkeit, ein Testament zu hinterlegen, war damals also vorhanden. Ob es allerdings eine Verpflichtung für einen Soldaten war, ein Testament zu schreiben, weiß ich nicht.
Gruß von Olivia S.
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08.05.2009 13:43 |
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MichelGrabner unregistriert
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Danke,
gab es einen Vordruck für ein solches Testament, etwas "amtliches", eine Art Formular, das ausgefüllt werden musste?
Gruß
Michel
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MichelGrabner: 08.05.2009 22:04.
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08.05.2009 21:46 |
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Olivia S. unregistriert
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Hi, Michel!
Die wenigen Militär-Testamente, die ich bisher gesehen habe, waren mit der Hand geschrieben, also kein vorgefertigter Vordruck.
Grüße von Olivia
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08.05.2009 21:50 |
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Joshi
Moderator
Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 865
Herkunft: Rheinland, NRW
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Hallo Michel,
der Grund hierfür ist:
§ 2247 BGB
Eigenhändiges Testament
(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
(2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat.
Deshalb scheidet ein Vordruck aus.
Grüsse
Joshi
__________________ Mehr sein als scheinen!
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08.05.2009 21:52 |
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MichelGrabner unregistriert
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Zitat: |
Aber er hatte auch nichts, was er hätte vererben können. |
Ich denke hier an sehr kleine, private Besitztümer, die doch ganz sicher jeder Soldat mit sich trug, eine Armbanduhr, eine Pfeife, oder auch ein Tagebuch, wurde all das vergraben, verschüttet...?
Es ist mir sehr klar, daß ein Testament damals kaum zu schreiben war, angesichts der damaligen Umstände, gerade für einen jungen Mann im Alter seiner frühen Jahre, vielleicht nicht einmal 30 Jahre alt...
Bitte enschuldigt meine Frage
Michel
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08.05.2009 22:02 |
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Olivia S. unregistriert
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Zitat: |
Original von MichelGrabner
Bitte enschuldigt meine Frage
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Wieso denn? Ist doch eine berechtigte Frage gewesen!
Die persönlichen Sachen, die ein Soldat bei sich hatte, sind im günstigen Fall der Familie übersandt worden. Also gehe ich davon aus, dass es für diese Gegenstände nicht notwendig war, den Nachlass ausdrücklich zu regeln.
Gruß von Olivia
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08.05.2009 23:12 |
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Manns-World
Jungspund
Dabei seit: 20.09.2006
Beiträge: 6
Herkunft: Sonnenstadt Unna
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Tach Michel,
schön wieder in "deutschsprachigen Foren" von dir zu lesen
lese bitte dazu folgendes
Reichsgesetzblatt Teil 1, 1943, Seite 537,
"Fünfte Verordnung zur Ergänzung des Gesetzes über die freiwillige
Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in der Wehrmacht"
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-p...ues=0&x=15&y=10
und
Reichsgesetzblatt Teil 1, 1938, Seite 973,
"Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen"
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-p...3&ues=0&x=5&y=6
Soweit zur rechtlichen Lage (Formblatt, ja,oder nein).
Was einem Soldaten dazu bewegt vor einem anstehenden Angriff
(offensiv, wie defensiv) ein Testament zu verfassen vermag ich nicht zu
beurteilen. Kann mir aber vorstellen das es genügend Anlässe gibt.
Grüße aus Unna
FRank
__________________ Herausgeber der Seite
126. Infanterie-Division
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08.05.2009 23:43 |
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weers unregistriert
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Zitat: |
Original von Olivia S.
Die persönlichen Sachen, die ein Soldat bei sich hatte, sind im günstigen Fall der Familie übersandt worden. |
Stimmt, ich hänge einmal eine Übersicht der Eigensachen meines Onkels an. Sie sind übrigens auch tätsächlich bei der Familie angekommen. Gemeinsam mit einem EK II.
Aber ich denke, dass Michel nicht die Gegenstände meinte, die der Soldat an der Front mit sich führte, sondern dass es ihm um vererbbaren Besitz in der Heimat ging.
Gruß,
Arnold
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von weers: 09.05.2009 10:46.
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09.05.2009 10:44 |
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Alexander
Moderator
Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 729
Herkunft: Göppingen, BW
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Hallo Michel,
interessantes Thema dass du da angeschnitten hast. Meine Urgroßeltern hatten damals auch Kontakt mit unserem zuständigen Nachlassgericht bzgl. des Todesfalles meines Großonkels. Dabei ging es insbesondere um eine die spätere Nachlassregelung wenn sie mal sterben sollten. Hab unten mal ein Schreiben angehängt.
Zudem hab ich mal einen kleinen Infotext dazu aus untengennanten Buch abgetippt. Vielleicht interessierts es ja!
Zitat: |
"Das ordentliche öffentliche Testament konnte vor jedem richterlichen Militärjustizbeamten errichtet werden. Es hat gegenüber dem Privattestament den Vorzug der Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde und erleichterte das Erbscheinverfahren. Die in einem Umschlag verschlossene Niederschrift wurde unverzüglich an die Wehrmachtsauskunftsstelle zur amtlichen Verwahrung abgeliefert. Der Erblasser erhielt über die Errichtung des Testaments eine Bescheinigung.
Das öffentliche Militärtestament konnte von jedem deutschen Offizier oder Wehrmachtsbeamten im Offiziersrang aufgenommen werden. Die Niederschrift wurde unverzüglich einem richterlichen Militärjustizbeamten zugeleitet, der sie an die Wehrmachtsauskunftstelle zur amtlichen Verwahrung ablieferte. Der Erblasser erhielt über die Errichtung des Testaments eine Bescheinigung.
Nach den besonderen Bestimmungen der HDv. 3/14 konnte jede volljährige Person auch in der Wehrmacht ein privates bürgerliches Testament errichten. Darüber hinaus konnte jede Person, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Wehrmacht unterstand, auch minderjährige, Geiseln oder Kriegsgefangene in Feindeshand, das private Militärtestament errichten. Ein solches - selbstgeschriebenes - oder - unterschriebenes - Militärtestament war ein Nottestament, das seine Gültigkeit ein Jahr nach Beendigung des mobilen Verhältnisses verlor.
Über den Verbleib des bürgerlichen Testamentes bestimme der Erblasser. Er konnte jedes Amtsgericht um amtliche Verwahrung ersuchen. Auf sein Verlangen war sowohl das bürgerliche Testament wie auch das private Militärtestament von einem richterlichen Militärjustizbeamten entgegenzunehmen und nach allgemeiner Vorschrift an die Wehrmachtsauskunftstelle zu versenden.
Die vorläufige Sicherung des Nachlasses bei einem Todesfall geschah durch den zunächst vorgesetzten Offizier oder in seinem Auftrag. Die privaten Nachlassgegenstände wurden den nächsten Angehörigen übersandt. Hierfür hatten die Wehrmachtteile besondere Bestimmen erlassen. Unbestellbare Nachlässe deutsche Wehrmachtsangehöriger, sowie solche von Verbündeten und feindlichen Kriegsgefangenen waren unmittelbar an die Wehrmachtsauskunftsstelle zu leiten."
Quelle: Wehrgesetz und Wehrdienst - Das Personalwesen in der Wehrmacht" v. Rudolf Absolon, S. 294 |
Gruß Alex
PS: Beim Staatsarchiv in Wien liegen m.W. nach auch noch Militärtestamente!
__________________ ***Ein Krieg ist erst dann vorbei, wenn der letzte Soldat beerdigt ist***
Alexander Wassiljewitsch Suworow
Suche Fotos und Unterlagen zur 198. Infanterie-Division
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09.05.2009 10:52 |
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MichelGrabner unregistriert
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Moin!
Danke für eure Antworten.
Arnold, das Dokument, das du weiter oben eingestellt hast, das finde ich doch sehr erschütternd..., was von einem Menschenleben übrig blieb...
Traurige Grüße
Michel
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09.05.2009 14:09 |
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Olivia S. unregistriert
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Hi, Alex!
Zitat: |
PS: Beim Staatsarchiv in Wien liegen m.W. nach auch noch Militärtestamente! |
Da hätte ich doch gleich mal zwei Fragen
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Nur für Österreicher oder auch für Deutsche? (Über die Suchfunktion des Wiener Archivs finde ich nichts - was aber nichts zu heißen hat)
Wie(so) sind die Militärtestamente nach Wien gekommen?
Lieben Gruß von Olivia
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09.05.2009 15:30 |
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Alexander
Moderator
Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 729
Herkunft: Göppingen, BW
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Zitat: |
Original von Olivia S.
Hi, Alex!
Zitat: |
PS: Beim Staatsarchiv in Wien liegen m.W. nach auch noch Militärtestamente! |
Da hätte ich doch gleich mal zwei Fragen
:
Nur für Österreicher oder auch für Deutsche? (Über die Suchfunktion des Wiener Archivs finde ich nichts - was aber nichts zu heißen hat)
Wie(so) sind die Militärtestamente nach Wien gekommen?
Lieben Gruß von Olivia |
Hallo Olivia,
da habe ich mich wohl verkuckt, entschuldige.
Im Bestandsverzeichnis des Wiener Staatsarchives steht lediglich im Bestand "Wehrstammbuchreihe" -
Signatur: AT-OeStA/AdR MilEv WStB-Reihe
Zitat: |
Deutsche Wehrmacht: Diverse Wehrbezirkskommanden bzw. Wehrmeldeämter, insbesondere St. Pölten, Baden, Wr. Neustadt, Judenburg, Leibnitz, Leoben, Burgenland (Tirol und Kärnten fehlen nahezu vollständig); Heeresentlassungsstelle 1/XVII Wien (Einzelstücke); Heeresentlassungsstelle 4/XVIII Graz (Stammkarten); Standortgebührnisstelle St. Pölten (Besoldungskarten); Reichsarbeitsdienst-Stammkarten (Vorarlberg); Luftgau XVII (Luftwaffenhelfer); SS-Ergänzungsstellen Donau (XVII) und Alpenland (XVIII) (Einzelstücke); Amtsgericht Berlin Mitte (Unterlagen über Luftwaffensoldaten, die während des Krieges ein Testament hinterlegten); Wehrdienstunterlagen von Antragstellern (Originale und beglaubigte Kopien); Abgaben des Bundesarchivs/Zentralnachweisstelle Aachen |
Gruß Alex
__________________ ***Ein Krieg ist erst dann vorbei, wenn der letzte Soldat beerdigt ist***
Alexander Wassiljewitsch Suworow
Suche Fotos und Unterlagen zur 198. Infanterie-Division
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10.05.2009 13:19 |
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Olivia S. unregistriert
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Hallo, Alex!
Ich bin prinzipiell für jede neue Unterlagen-Quelle dankbar und notiere mir das Meiste, damit ich es bei passender Gelegenheit vielleicht mal anbringen kann...
Ich hätte mich gefreut, wenn in Wien auch noch Unterlagen vorliegen würden und habe jetzt nur noch mal nachgefragt, um die "Zielgruppe" genauer bestimmen zu können.
Auf der Homepage vom Amtsgericht Mitte habe ich übrigens auf die Schnelle auch keinen Hinweis auf die dort verwalteten Testamente gefunden, weiß aber, dass diese dort liegen. Es hätte doch gut möglich sein können, dass es in Wien noch etwas gibt, ohne, dass es auf der Homepage nachzulesen ist. Es gibt also nichts, wofür Du dich entschuldigen müsstest!
Liebe Grüße von Olivia
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10.05.2009 14:17 |
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MadEff
Ist neu hier
Dabei seit: 16.06.2012
Beiträge: 5
Herkunft: Schleswig-Holstein / Nähe Hamburg
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nach knapp 4 Jahren möchte ich als "Neuling" auch noch einen kleinen Beitrag zu diesem Thema leisten.
Bei der Recherche meines Großonkels bekam ich nun von der Deutschen Dienststelle den Hinweis auf ein vorhandenes Militär-Testament im AG Berlin Mitte mit Aktenzeichen-Angabe. Ich habe gleich mich hingesetzt und dort hin geschrieben und hoffe, dass ich es erhalte (vielleicht sind noch einige Hinweise vorhanden, die zur Klärung seines Schicksals beitragen).
Sollte noch Interesse bestehen und ich erfolgreich sein, dann kann ich demnächst gerne hierüber berichten.
Gruß
Martin...
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12.03.2013 09:32 |
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