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Zitat: |
Gemäß dem 1938 in einer „Reichsmeldeordnung“ zusammengefassten einheitlichen Melderecht unterlag jede Person, die sich im Gebiet des Deutschen Reiches aufhielt, der Meldepflicht. Das Meldewesen selbst gehörte zu den Aufgabengebieten der Polizei. Beim Berliner Polizeipräsidium bestand das größte Einwohnermeldeamt Deutschlands; 1937 waren hier 426 Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahr 1939 hatte Berlin 4.338.756 Millionen Einwohner , die mit diesem System erfasst wurden. |
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