barnie
Moin,
ich habe eine Frage:
ich erhielt bereits 2005 von der WAST über meinen Großvater eine (spärliche) Auskunft. U.a. wird der Brief mit folgendem Satz geschlossen "...wurde von einer britischen Entlassungsstelle registriert...".
Nun habe ich herausgefunden, dass mein Großvater bei Eutin/Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) entlassen wurde, aus dem sog. Sperrgebiet "Kral". Die Literatur zum "Kral" sagt immer wieder aus, dass die Entlassenden vorher einen umfangreichen Fragebogen zur militärischen und politischen Vergangenheit ausfüllen mussten.
Kann es nun sein, dass dieser Fragbogene bei der WAST noch vorliegt und damit diese "Registrierung" gemeint ist?Und wenn ja, macht es Sinn nochmal nachzufragen, ob man eine Kopie des gesamten Fragebogen haben könnte?
Danke für die Antworten.
gruss
ich habe eine Frage:
ich erhielt bereits 2005 von der WAST über meinen Großvater eine (spärliche) Auskunft. U.a. wird der Brief mit folgendem Satz geschlossen "...wurde von einer britischen Entlassungsstelle registriert...".
Nun habe ich herausgefunden, dass mein Großvater bei Eutin/Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) entlassen wurde, aus dem sog. Sperrgebiet "Kral". Die Literatur zum "Kral" sagt immer wieder aus, dass die Entlassenden vorher einen umfangreichen Fragebogen zur militärischen und politischen Vergangenheit ausfüllen mussten.
Kann es nun sein, dass dieser Fragbogene bei der WAST noch vorliegt und damit diese "Registrierung" gemeint ist?Und wenn ja, macht es Sinn nochmal nachzufragen, ob man eine Kopie des gesamten Fragebogen haben könnte?
Danke für die Antworten.
gruss