Olivia S.
Hallo, Dagmar!
Zitat: |
Original von schmiddel
In der Gräberonlinesuche habe ich einen Wachtmeister Karl-Heinz Horwege gefunden: gestorben in am 1.8. 1944 in Raatseva/Narva.
Würde ich auch Auskunft von der WASt bekommen, obwohl er nur mein Großonkel war?r |
Blöde Frage

: Ist es denn zu 100% sicher, dass es sich bei dieser Person um Deinen Großonkel handelt? "Ich habe
einen Wachtmeister gefunden" hört sich ein wenig "schwammig" an... Die Datenbank des Volksbundes ist zwar schön und gut, aber ob dieser Mann der von Dir Gesuchte ist, kannst nur Du sagen. Und nur, wenn Du dir ganz sicher bist, dass dieser Mann der Gesuchte ist, solltest Du weitere Recherchen starten. Nichts ist ärgerlicher, als wenn man Monate oder gar Jahre mit der Suche nach Infos verbringt - nur, um dann irgendwann festzustellen, dass diese Person nicht Der Großonkel ist.

Dies nur kurz am Rande.
Generell bekommt jeder eine Auskunft nach dem
Schicksal eines Angehörigen von der Wast. Man bekommt in dem Fall die letzte bekannte Meldung und wenn man Glück hat auch ene Grablage oder einen Truppenteil genannt. (Ich weiß, es gibt hier Leute, die andere Erfahrungen haben

, aber in der Regel sollte jeder, der nach einem entfernten Angehörigen anfragt, zumindest eine Antwort zum Verbleib des Gesuchten erhalten)
Militärische Werdegänge erhalten normalerweise nur der Soldat selber und die direkten Angehörigen wie die Ehefrau und die Abkömmlinge wie Kinder oder Enkelkinder. Wenn man selber nicht zu diesem engen Personenkreis gehört, sollte man eine Vollmacht eines direkten Nachkommen der gesuchten Person vorlegen.
Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen .... Nicht immer hatte der Soldat ja Kinder. Dass es keine Nachkommen gab, kann man als Antragsteller logischerweise nicht durch irgendwelche Urkunden beweisen, aber man kann es glaubhaft darlegen und mit ein oder zwei Sätzen erklären.
Wenn, wie in Renés Fall, entweder nicht bekannt ist, was aus den eventuellen Kindern geworden ist oder wenn der Soldat erst gar keine eigenen Kinder hatte, sollte man dies bei der Antragstellung (oder wie bei René) spätestens nach der Nachfrage der Wast sagen. Ein kurzer Brief, in dem man erwähnt, warum man keine Vollmacht bringen kann, reicht normalerweise aus.
Ein Einfaches (und Ehrliches) "Mein gefallener Großonkel war zwar verheiratet, aber die Ehefrau Brigitte ist schon 1956 verstorben, Kinder hatten die beiden meiner Kenntnis nach nicht", sollte normalerweise ausreichen, um den jeweiligen Bearbeiter davon überzeugen zu können, dass es niemanden mehr gibt, der eine Vollmacht ausstellen kann.
Eine Aussage wie "Mein vermisster Großonkel war niemals verheiratet" könnte unter Umständen leicht als Unwahrheit enttarnt werden und dann hat man schlechte Karten. Ehrlich sagen: "Ich weiß nichts über die Familienverhältnisse meines entfernten Verwandten, aber soweit mir bekannt ist, war er nicht verheiratet und hatte auch keine Kinder" oder "mein Urgroßonkel ist im Alter von 21 Jahren vermisst, ich glaube nicht, dass es direkte Nachkommen gibt" lässt einen ANfragenden im Zweifelsfall nicht wie einen Lügner, sondern eher wie einen Unwissenden aussehen. Womit ich jetzt
nicht gesagt haben will, dass irgendjemand hier bewusst lügen würde. War nur ein gut gemeinter Hinweis für die Allgemeinheit.
Soweit wenigstens meine Erfahrungen.
Gruß Olivia S.