Suche nach Großvater mit dürftigen Angaben !

marde
Hallo,
ich hab da mal ein Frage an die Fachleute hier.
Mein Großvater väterlicherseits wird nach Angaben meiner Großmutter seit dem Krieg vermisst. Sie selber kam nie mit genauen Angaben über meinen Großvater rüber und sie gab den Vermisstenort einmal mit Stalingrad und einmal im Westen an. Also Widersprüchlich.
Auch über Einheit, Laufbahn, usw. ist nichts bekannt.
Dazu muß ich ich noch sagen, dass ich diese Informationen nur von meinen Vater und meiner Mutter so bekommen habe, die hinsichtlich des Verbleibs meines Großvaters kein Interesse mehr zeigen.
Mich als Enkel interessiert das aber.
Jetzt meine Frage :
Hinsichtlich meines Großvaters habe ich außer den Daten einer Heiratsurkunde nichts weiteres. Lohnt es sich mit diesen dürftigen Infos eine Suchanfrage zustellen ?
Gruß
marde
Peavey
Hallo Marder ! Augenzwinkern

Wenn Du Namen und Geburtsdatum hast, solltest Du sowohl bei der WAST, Berlin und dem DRK Suchdienst, München eine Anfrage starten.
Gib an dass Du der Enkel bist, dann sollte das problemlos klappen.

Beste Grüße
Bernhard

P.S. Wie heisst Dein Großvater, wann wurde er geboren ?
marde
Zitat:
Original von Peavey
Hallo Marder ! Augenzwinkern

Wenn Du Namen und Geburtsdatum hast, solltest Du sowohl bei der WAST, Berlin und dem DRK Suchdienst, München eine Anfrage starten.
Gib an dass Du der Enkel bist, dann sollte das problemlos klappen.

Beste Grüße
Bernhard

P.S. Wie heisst Dein Großvater, wann wurde er geboren ?


Hallo Peavey,
danke dir für die schnellen Antwort.
Hinsichtlich Enkel habe ich mal etwas gegoogelt, da ich mir nicht sicher bin ob ich als Enkel so ohne weiteres an die Daten der WAST kommen könnte, da die Nächststehenden Verwandten in meinen Fall erstmal die Oma ist (lebt noch), dann meine alter Herr und als nächstes wohl ich.
Hinsichtlich Namens und Geburtdaten, was bringen die Dir ?
Gruß
marde
bags1960
Hallo marde,

Zitat:
Hinsichtlich Namens und Geburtdaten, was bringen die Dir ?


der liebe Bernhard könnte zum Beispiel in der Vermisstenbildlidte schauen, ob der Gesuchte,
zur Zeit ja ohne Namen und Geburtsdatum, in dieser zu finden ist.
Mit Namen und Geburtsdatum kann mann auch beim Volksbund schauen,
ob der Vermisste dort registriert ist. usw., usw.

Denn wenn nach jemanden suchst, sollten alle hier im Forum schon die Informationen haben,
welche dir zur Verfügung stehen. Doppelte Arbeit wird nicht gerne gesehen.
Und dann gibt es hier Hilfe zur Selbsthilfe oder mehr.

Gruß Michael


Ps. hast du auch einen Vornamen, mit dem wir dich ansprechen können?
Micha69
Zitat:
Original von marde

Hinsichtlich Namens und Geburtdaten, was bringen die Dir ?
Gruß
marde


Hallo marde,

mit dem Namen und Geburtdatum können wir sehen ob der Vermisste beim Volksbund gelistet ist.
Da können wir eventuell ein Vermisstendatum und Ort erfahren,damit wäre man schon ein Schritt weiter.
Bei der WAST kannst Du ruhig einen Antrag stellen,ich hatte auch keine Probleme,obwohl meine Oma noch lebt.

Gruß Micha

Der andere Michael war schneller. großes Grinsen
Friesengeist
Zitat:
Original von marde
Zitat:
Original von Peavey
Hallo Marder ! Augenzwinkern

Wenn Du Namen und Geburtsdatum hast, solltest Du sowohl bei der WAST, Berlin und dem DRK Suchdienst, München eine Anfrage starten.
Gib an dass Du der Enkel bist, dann sollte das problemlos klappen.

Beste Grüße
Bernhard

P.S. Wie heisst Dein Großvater, wann wurde er geboren ?


Hallo Peavey,
danke dir für die schnellen Antwort.
Hinsichtlich Enkel habe ich mal etwas gegoogelt, da ich mir nicht sicher bin ob ich als Enkel so ohne weiteres an die Daten der WAST kommen könnte, da die Nächststehenden Verwandten in meinen Fall erstmal die Oma ist (lebt noch), dann meine alter Herr und als nächstes wohl ich.
Hinsichtlich Namens und Geburtdaten, was bringen die Dir ?
Gruß
marde



Moin,

tu einfach, was der Onkel Dir sagt.....böse Augen rollen großes Grinsen

Die Wast wird ganz sicher nicht anschließend bezüglich Deiner restlichen, noch lebenden Familienmitglieder Ahnenforschung betreiben. Völlig bizarrer Gedanke. Die Regelung wird nur dann etwas enger gesehen werden, wenn der, über welchen Auskunft erteilt werden soll noch lebt. Das können wir hier aber wohl ganz offenkundig ausschließen !

Desweiteren wäre es mit den Personalien möglich, die Gräberdatenbank des Volksbundes zu füttern und daraus mit etwas Glück einen Treffer zu erhalten. Dann wären wir schon einen kleinen Schritt weiter......


l.g.

Kai


Edit: Ich werd' alt geschockt geschockt geschockt , als Dritter aber immerhin noch ein Stockerlplatz...großes Grinsen
marde
Hallo Ihrs,
sorry ich habe nicht gewußt das Peavey/Ihr direkt Zugang zu einer Liste habt.
Aber hinsichtlich persönlicher Daten soll man ja immer Vorsichtig sein !
War meinerseits nur ein natürliches, wenn auch vorschnelles, Misstrauen.
Hab hier jetzt schon enige Threads durchgesehen und bemerkt das viele Namen und Daten veröffentlicht werden. Ist vielleicht nicht so wild.
Nochmals sorry, will hier niemanden was unterstellen.
Ist halt meinen Unwissen zuzuschreiben.
Die Daten meines Großvaters:
Name : Andreas Heinrich Andresen
Geboren : 16. Juni 1923
Geburtsort : Fahrentoft Kreis Südtondern
Auf der Heiratsurkunde steht am Ende noch das folgende :

"Der Ehemann ist durch rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts Flensburg vom 21.12.1949 für Tot erklärt ( Gesch. Nr. 10 II 283/48 )

Vielleicht könnte ihr mit den Daten was anfangen.
marde
Zitat:
Original von FriesengeistDesweiteren wäre es mit den Personalien möglich, die Gräberdatenbank des Volksbundes zu füttern und daraus mit etwas Glück einen Treffer zu erhalten. Dann wären wir schon einen kleinen Schritt weiter......



Hat den jeder auf diese Gräberdatenbak zugriff ?
frank
Hallo Marde,

leider kein Treffer in besagter Datenbank mit Deinen Angaben.
Du kannst es hier auch gern selbst versuchen.

Trotzdem würde ich die üblichen Suchanträge (auch beim Volksbund) stellen.

Viel Glück.
frank.
bags1960
Hallo Micha, hallo Kai,

es ist immer schön von euch zu hören.

zu dem Thema:
Zitat:
Doppelte Arbeit wird nicht gerne gesehen.

wir sind echte Helden, nicht doppelt, nein, sogar dreifach gearbeitet. cool cool cool
Das war heute mein persönliches highlite.


hallo Marde,
nicht für ungut. Du hast ja sehr schnell reagiert und hast schnell dazu gelernt. Was will man mehr.
Viel Erfolg bei deiner weiteren Suche.

Gruß Michael
Tobias
Zitat:
Original von bags1960
Hallo Micha, hallo Kai,

es ist immer schön von euch zu hören.

zu dem Thema:
Zitat:
Doppelte Arbeit wird nicht gerne gesehen.

wir sind echte Helden, nicht doppelt, nein, sogar dreifach gearbeitet. cool cool cool
Das war heute mein persönliches highlite.


Gruß Michael


..in der tat... großes Grinsen traurig
Micha69
Zitat:
Original von marde

"Der Ehemann ist durch rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts Flensburg vom 21.12.1949 für Tot erklärt ( Gesch. Nr. 10 II 283/48 )

Vielleicht könnte ihr mit den Daten was anfangen.


Hallo Marde,

na das ist doch schon mal was.
Frage doch mal beim Amtsgerichts Flensburg nach wegen einer Kopie der Sterbeurkunde.
Da könnte vielleicht auch noch etwas vermerkt sein.

Gruß Micha
Joshi
Zitat:
Original von Micha69

Frage doch mal beim Amtsgerichts Flensburg nach wegen einer Kopie der Sterbeurkunde.
Da könnte vielleicht auch noch etwas vermerkt sein.




Beim Amtsgericht Flensburg bekommt er keine Sterbeurkunde, sondern den Beschluss über die Todeserklärung, der die Sterbeurkunde ersetzt.
Micha69
Hallo Joshi,

danke für die richtig Stellung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es überhaupt keine Sterbeurkunde sondern nur eine Todeserklärung?

Gruß Micha
bags1960
Hallo Micha, Joshi, Marde und alle anderen,

Zitat:
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es überhaupt keine Sterbeurkunde sondern nur eine Todeserklärung?


das ist für mich so eine Frage, mit der ich so meine Probleme habe.

Großvater Hermann Meyer ist nach damaliger Zeugenaussage am 22.08.1945 verstorben.
Aufgrund dieser Zeugenaussage, bei der der Tote nicht persönlich gesehen wurde,
hat das Amtsgericht eine Sterbeurkunde ausgestellt.

Siehe: Hermann Meyer, verstorben am 22.08.1945 in Beresniki

Mittlerweile ist durch Akten belegt, das Hermann Meyer am 25.08.1945 verstorben ist.

Gruß Michael
Friesengeist
Moin Micha,

es war damals wohl nicht zwingend notwendig, daß es einen Augenzeugen für den Todesfall gab. Es kam z.B. auch vor, daß von Vorgesetzten eidesstattliche Sammelerklärungen zu den Betreffenden abgegeben wurden, welche dann von der Wast als schlüssig anerkannt wurden und somit das entspr. Verfahren eröffnet werden konnte.

Wie es im vorliegenden Fall gelagert ist, bleibt abzuwarten. Da jedoch das Verfahren relativ zeitnah zum Kriegsende hin erfolgt ist (1949), gehe ich mal davon aus, das damals recht fundierte Unterlagen bzw. Aussagen vorlagen, welche den Beschluß rechtfertigten.

In den 50ern bzw. 60ern ff. hat man das dann wohl sukzessive etwas "lockerer" gesehen. Da reichte dann im Prinzip z.B. das altbekannte DRK-Gutachten für eine Beurkundung aus.


l.g.

Kai
Alexander
Zitat:
Original von bags1960
Hallo Micha, Joshi, Marde und alle anderen,

Zitat:
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es überhaupt keine Sterbeurkunde sondern nur eine Todeserklärung?


das ist für mich so eine Frage, mit der ich so meine Probleme habe.

Großvater Hermann Meyer ist nach damaliger Zeugenaussage am 22.08.1945 verstorben.
Aufgrund dieser Zeugenaussage, bei der der Tote nicht persönlich gesehen wurde,
hat das Amtsgericht eine Sterbeurkunde ausgestellt.

Siehe: Hermann Meyer, verstorben am 22.08.1945 in Beresniki

Mittlerweile ist durch Akten belegt, das Hermann Meyer am 25.08.1945 verstorben ist.

Gruß Michael


Hallo Michael,

so wie ich es in deinem Thema sehe, wurde die Sterbeurkunde deines Großvaters vom Standesamt Bispingen ausgestellt und nicht vom Amtsgericht. Das Amtsgericht kann keine Sterbeurkunde ausstellen, nur das zuständige Standesamt. Das Amtsgericht kann nötigenfalls ein Todesfeststellungsverfahren einleiten und eines Todeserklärung durchführen. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit der Sterbeurkunde vom Standesamt.

Dass hatten wir aber zur "Ära Saure" schon öfters besprochen, da er auch immer von der Sterbeurkunde vom Standesamt I in Berlin gesprochen hat. Gemeint war aber das "Buch für Todeserklärungen". Normalerweise (muss?) der Beschluss der Todeserklärung nach ausstellen der Sterbeurkunde aufgehoben werden. Außer die Akte befindet sich schon beim zuständigen Archiv, oder wurde vernichtet.

Ansonsten kann ich dir "marde" nur empfehlen, beim Amtsgericht die KOMPLETTE Akte anzufordern, sollte sie nach der langen Zeit noch dort aufbewahrt werden. Ansonsten musst du dich an das Landes/Staatsarchiv wenden, welches die Akten des Gerichtes archiviert.

Gruß Alex
bags1960
Hallo Alexander,

danke für deine Ausführung.


Gruß Michael
marde
Hi,
da ich nun ich nun, wie von euch angeraten einen Antrag bei der WAST stellen möchte, noch meine Frage dazu.
Hinsichtlich des Verwendungszwecks kann man ja mehrere Sachen anzkreuzen.
Da würden mich ja jetzt persönlich der Verbleib und der Militärische Werdegang interssieren. Würdet hr in meine Fall noch andere Sachen für wichtig in betracht nehmen ?

Hinsichtlich des Amtsgericht. Ist sicherlich auch eine Option, Dumm nur das Flensburg am oberen Ende der Republik liegt ! verwirrt
Werde ich aber aufjedenfall im Auge behalten ! Danke für den Tip !
Gruß
marde
bags1960
Hallo marde,

anbei ein Link zum Amtsgericht:
http://maps.google.de/maps/place?hl=de&u...523347710378752

Dort einfach mal anrufen und dein Anliegen vorbringen. Dort wird man dir sicherlich sagen,
was das Amtsgericht von dir braucht, damit du den Beschluss über die Todeserklärung bekommst.

Das ist kein so riesiger Aufwand und kann relativ schnell gehen.

Gruß Michael