franzj
Hallo,
wenn der WAST ein Grabfund mitgeteilt wird, dazu auch noch die alte Heimatanschrift des Gefallenen, ist es dann eine Verpflichtung dieser Behörde, die Angehörigen zu informieren? Oder ist die Information der Angehörigen ins Belieben der WAST gestellt?
Falls die Information der Angehörigen ein gesetzlicher Auftrag der WAST ist, kennt jemand den Wortlaut des einschlägigen Gesetzes?
Gruß Franz
wenn der WAST ein Grabfund mitgeteilt wird, dazu auch noch die alte Heimatanschrift des Gefallenen, ist es dann eine Verpflichtung dieser Behörde, die Angehörigen zu informieren? Oder ist die Information der Angehörigen ins Belieben der WAST gestellt?
Falls die Information der Angehörigen ein gesetzlicher Auftrag der WAST ist, kennt jemand den Wortlaut des einschlägigen Gesetzes?
Gruß Franz