Hans Arthur Spreer

teffispreer
Hallo,

bin neu hier und brauche eure hilfe.

Mein o.g. Großvater ist am 14.12.1945 aus britischer Kriegsgefangenschaft entlassen worden.

Leider weiß ich nicht wo er in Gefangenschaft gewesen war und die WASt hat auch keine Unterlagen da.
Seine letzte erkennungsmarke war 346- 3.I.E.B. 500 und bei zuletzt bei der Stabkp. Inf.Btl. 560 z.b.V. Einsatzraum im Feb. 1945 = Ostpreußen.

Dies habe ich schon erfahren:

<Zitat: So wie's aussieht war dein Großvater Angehöriger eines Bewährungsbataillons, war also anscheinend zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Infanteriebataillon 560 z.b.V. wurde 1941 aufgestellt und stand bei Kriegsende in Ostpreußen.

Weitere Einzelheiten findest Du hier:

http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Glie.../Gliederung.htm

http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Glie...eiten/IB560.htm

Wenn die WASt keine Informationen über ihn hat, sieht's mau aus. Ich empfehle Dir aber auch eine Anfrage bei den Kollegen vom Vermisstenforum: http://www.vksvg.de/

Die kennen vielleicht noch ein paar andere Anlaufstellen. Seltsam ist nur, dass Dein Großvater in britischer Gefangenschaft war, obwohl seine Einheit gegen Kriegsende in Ostpreußen im Einsatz stand, er also eigentlich in sowjetische Gefangenschaft gekommen wäre. Da bräuchte man nähere Infos über den Verbleib des Bataillons zum betreffenden Zeitpunkt - möglicherweise haben sich die Männer zum Teil auf eigene Faust in Richtung Westen und damit in britische Gefangenschaft abgesetzt. >

Wo bekomme ich raus wofür er bestraft wurde. In Fort Zinna habe ich schon angeschrieben, aber Unterlagen sind irgendwie verschollen. Wo kann ich noch etwas rausbekommen?
Wer kann mir da weiterhelfen? Wo kann ich mich hinwenden.
Über jede Information bin ich sehr dankbar.

Schöne Grüße aus Hohenwutzen


Stefan (Weil)
Joshi
Hallo Stefan,

zunächst einmal willkommen hier im Forum des VKSVG e.V.

Kannst Du uns die Antwort der WASt mal als Scan zur Verfügung stellen?
Hast Du dort explizit nach Kriegsgefangenschaft gefragt?

Als Angehöriger eines Bewährungsbataillons muss man nicht zwingend zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein. Dort waren auch "normale" Soldaten als Unterführer, Sanitäter, Offiziere pp.
Die Zugehörigkeit zur Stabskompanie untermauert diese Annahme - ist aber keine zwingende Folge. Welchen Dienstgrad hatte der Grossvater?

In welchem Forum hast Du schon angefragt?

Was/wo ist Fort Zinna?

Grüsse

Joshi
teffispreer
Hallo Joshi,

lt Erzählung meiner Eltern soll er eine Strafe bekommen haben, aber die wissen auch nicht genau warum. Deshalb hat er sogenanntes Todeskomando bekommen, alles lt. Erzählung.

Mein Großverter war Schütze gewesen.
und am Fort Zinna ist eines der modernste Wehrmachtstraflager in Torgau gewesen.

in folgenden Forum habe ich schon nachgefragt: www.kriegsgefangen.de/forum.htm
daher auch der eine Zitat.

Schreiben WASt sende ich gleich nach.

LG
Stefan
teffispreer
Hallo Joshi,

hier endlich das schreiben von WASt.

Ich hoffe du kannst mir dann besser helfen.

Vielen Dank nochmal im Voraus.

LG

Stefan
Joshi
Hallo Stefan,

vielen Dank für die Einstellung des WASt-Schreibens.

Wenn ich mal laut nachdenken darf:

Für mich ist es am naheliegensten, dass dein Grossvater sich etwas beim Gren.Rgt. 432 hat zuschulden kommen lassen. Er wurde von einem Kriegsgericht verurteilt und ist in Fort Zinna in einer Bewährungseinheit gelandet.

Unter Umständen gibt es beim Militärgericht Freiburg noch Akten über den Fall. Ich würde dort unter Vorlage einer Kopie des WASt-Schreibens um Überprüfung des Falles bitten.

Link hierzu:

Bundesarchiv -Militärarchiv- Freiburg / MA-Freiburg

Grüsse

Joshi
Olivia S.
Hallo, Stefan!

Zitat:
Leider weiß ich nicht wo er in Gefangenschaft gewesen war und die WASt hat auch keine Unterlagen da.


Offensichtlich war Dein Großvater in russischer Gefangenschaft. Darüber liegen in Berlin keine Unterlagen, da die UdSSR die Genfer Konvention von 1929 nicht unterzeichnet hat und deshalb keine Meldung über die in ihrem Gewahrsam befindlichen Kriegsgefangenen erstatten musste. Erst seit einigen Jahren werden diesbezügliche Unterlagen freigegeben.

Hier empfiehlt sich vielleicht eine Anfrage beim RGWA.

Frage bitte - neben dem Militärarchiv in Freiburg - auch noch einmal schriftlich bei der WASt nach, ob dort ein Kriegsgerichturteil vorliegt. Seit Deiner letzten Auskunft von der Wast ist dort auch neues Schriftgut eingegangen. Dieses wird man bei einer weiteren Anfrage Deinerseits gleich mit überprüfen.

Gruß von Olivia
teffispreer
Hallo Olivia,

[/quote]

Offensichtlich war Dein Großvater in russischer Gefangenschaft. [/quote]

Wieso ist er den von der britischen Entlassungstelle registriert worden?

Ich glaube nicht das die Russen ihnen freiwillig an die Engländer gegeben hatten.

Aber ich versuche es trotzdem in Moskau nachzufragen, Vielleicht habe ich ja doch glück.
trotzdem vielen Dank für die Info.

LG
Stefan
Olivia S.
Hi, Stefan!

Richtig, die Russen haben Deinen Großvater den Briten nicht direkt übergeben! ... Die Russen haben Deinen Großvater einfach "nur" entlassen und nach Hause geschickt!

Nachdem Dein Großvater aus der russischen Kriegsgefangenschaft entlassen worden ist, ist er irgendwann im Gebiet der heutigen Bundesrepublik angekommen. Dort wurde er - quasi im Vorbeigehen - von einer britischen Entlassungsstelle (so etwas ähnliches wie ein Durchgangslager) registriert ... als Heimgekehrter.

Sein letzter Einsatzraum spricht definitiv für russische Kgf. Ein Aufenthalt Deines Großvaters in britischer Gefangenschaft kann ausgeschlossen werden! Die Briten hat Dein Opa nur für ein paar Stunden am Tag der "Erfassung" gesehen!


Diese britischen Entlassungsstellen waren nur für ehemalige Kriegsgefangene zuständig, nicht für Privattpersonen. Daher kann man davon ausgehen, dass Dein Opa aufgrund seiner vorangegangenen Wehrmachtzugehörigkeit in russ. Gefangenschaft war. Auf seinem Weg nach Hause wurde er von den hier ansässigen Alliierten erfasst.

Liebe Grüße von Olivia
stefan_reuter
Hallo Stefan,

Dein Großvater kann durchaus auch deshalb von einer britischen Entlassungsstelle registriert worden sein, weil er einen Wohnort in der britischen Besatzungszone angegeben hatte!

Mein Schwiegervater z. B. wurde Mitte 1945 wegen eines Leistenbruchs als arbeitsunfähig aus sowjetischer Gefangenschaft via Frankfurt/Oder nach Hause geschickt und aufgefordert sich zur Entlassung bei der für seinen Wohnort zuständigen Behörde der Besatzungsmacht zu melden. Da sein damaliger Wohnort in der US-Besatzungszone lag, musste er sich bei der entprechenden US-Behörde in Berlin melden. Die Amerikaner hätten ihn grundsätzlich auch entlassen, wenn es da nicht dieses Abkommen mit den Franzosen gegeben hätte, wonach die Amerikaner ein bestimmtes Kontingent an deutschen Kriegsgefangenen zum Wiederaufbau an Frankreich zu übergeben hatten. So durfte er dann noch ein paar Jahre als Kriegsgefangeer im Elsass verbringen ... unglücklich

Gruß, Stefan