Olivia S.
Hallo!
Der Thread hier ist zwar schon etwas älter, aber aufgrund von Alex' Frage (im FDW) nach der Qualität der Unterlagen, die die Wast vom KBL übernommen hatte, möchte ich meinen aktuellen Wissensstand mitteilen. Und da ich im FDW so etwas nicht schreiben "kann", mache ich es hier ...
Hier in Thema steht, dass die Unterlagen der Geburtsjahrgänge 1900 bis 1905 bei der Wast gelagert sind. Dies entspricht nicht dem aktuellen Stand. Es wurden inzwischen alle Einzelunterlagen der Geburtsjahrgänge
1900 bis 1928 übernommen. Es gibt auch ca. 30 bis 50 Einzelunterlagen des Geburtsjahrgangs 1929/30, aber diese sind theoretisch zu vernachlässigen.
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Nach ausführlicher Auseinandersetzung mit dem Thema kann ich sagen, dass sich bei der Wast u. a. folgende KBL-Unterlagen befinden
können:
- Krankenblätter (in denen ein einzelner Lazarettaufenthalt eines Mannes während seiner Dienstzeit als Soldat relativ genau geschildert sein kann.)
- Fliegeruntersuchungszeugniss (nur für Luftwaffenangehörige bzw. Soldaten, die mal zur Luftwaffe gehen wollten)
- Gesundheitsbücher
- Krankenunterlagen von Soldaten, die sich in (westlicher) Gefangenschaft befunden haben (Vereinzelt findet sich dort tatsächlich ein Nachweis über einen Lazarettaufenthalt von "nach Kriegsende"
- diverse Kleinigkeiten, die mir gerade nicht einfallen.
Generell sind das ganz schöne Unterlagen.
Ich hatte mich hier im Thema negativ über die Qualität der Unterlagen geäußert. Dies betraf damals die alten Jahrgänge. Jetzt muss ich meine Aussage von damals etwas ergänzen. Von der Grundmeinung der alten Geburtsjahrgänge bin ich zwar nicht abgekommen, aber so etwa bei den Jahrgängen ab 1910 bis 1914 wird es "spannender". Die Aussagekraft der Unterlagen "mittleren" Geburtsjahrgänge überrascht mich immer wieder. Ab Geburtsjahrgang 1925/26 wird es dann wieder deutlich weniger an Infos.
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Die
gute Nachricht lautet:
Bei allen Anfragen, wo die Wast-eigenen Unterlagen keinerlei Hinweise auf die Wehrmachtzugehörigkeit eines Soldaten enthalten, werden die KBL-Unterlagen mitgeprüft. Bei jeder negativen Auskunft wurden diese Unterlagen also trotzdme durchgesehen (könnte ja sein, dass da was steht, was weitere Ermittlungen im Haus ermöglicht wie z. B. eine andere Schreibweise des Familiennamens). Das steht nicht immer ausdrücklich in den Auskünften drin, aber es wird so praktiziert.
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Nun der
Haken an der Sache:
Die Überprüfung dieser vom KBL übernommenen Unterlagen wird nicht regelmäßig ausgeführt(, wenn die Recherchen positiv verlaufen sind, s. o.). Das liegt jeweils
im Ermessensspielraum bzw. an der verfügbaren Zeit des auskunftgebenden Bearbeiters, ob er losläuft und dieses Schriftgut selber prüft. Es gibt keine personellen Ressourcen für die Prüfung dieser Unterlagen bei Anfragen nach einem rein für private zwecke gestellten Antrag. Ich will das nicht bewerten. Aber ist so.
Das andere Problem ist, dass es sich halt ausschließlich um KRANKENunterlagen handelt. Die Wast ist datenschutzmäßig (noch immer) der Meinung, dass es einen Sohn oder einen Großneffen nichts angeht, was der Soldat für Krankheiten hatte. Aus diesem Grund dürfen die Unterlagen eigentlich nicht kopiert werden. Da stellt sich ein normal denkender Bearbeiter wahrscheinlich schon die Frage "Warum soll ich das denn überhaupt prüfen, wenn ich es sowieso nicht mitschicken darf?" ...
Selbst bei den Auskünften der Wast findet sich bei den mitgeteilten Lazarettaufenthalt oft nur ein Vermerk "wegen Erkrankung". Zwar entspricht es den Tatsachen, dass nicht jede Erkrankung "namentlich" überliefert worden ist, aber es gibt auch Fälle, in denen ein Nervenleiden oder Masern als Grund des Lazarettaufenthalts angegeben ist und das wird dann - "hurra" - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt.
Selbst, wenn der Lazarettaufenthalt infolge einer Verwundung erfolgte, will man nicht, dass "ausführliche" Berichte an die Antragsteller weitergeleitet werden. Welche Medikamente der Soldat bekommen hat oder welche Wunden wie behandelt worden sind, fallen offenbar auch unter Datenschutz.
Auch diese Vorgehensweise werde ich nicht bewerten. Aber zuweilen gibt es immer wieder mal Bearbeiter, die vorgeben, diese Bestimmungen nicht zu kennen und dann bekommt der eine oder andere Antragsteller doch schon mal Kopien dieser Unterlagen. Der Antragsteller hat dann in seinem Fall mal Glück gehabt, aber einen Anspruch auf die Überprüfung dieser Akten oder gar die Übersendung von Kopien hat man nicht.
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Die Krankenbücher selber liegen immer noch beim KBL. Dort sind noch immer Bearbeiter beschäftigt, die die Anfragen von Ämtern oder beispielsweise Erbenermittlern bearbeiten und beantworten.
Ob und wann die Übernahme dieser Rest-Unterlagen erfolgt, steht in den Sternen.
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Abschließend noch wieder mal kurz der Hinweis: Die Wast fragt für einen militärischen Werdegang nicht beim KBL (as mit den Krankenbüchern!) an. Sehr wenige Ausnahmen bestätigen zwar die Regel, aber auch hier gilt: einen Anspruch hat man garantiert nicht.
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Ich habe fertig.
Olivia S.