rosaria
Hallo in die Runde,
ich möchte zunächst vorausschicken, dass ich sehr beeindruckt bin, mit welchem Engagement hier Leuten geholfen wird, die ihre Väter suchen!
Bei meinem Mann ist es umgekehrt: Er sucht seinen Onkel, ein nichteheliches Kind seines Großvaters, geboren in 1940.
Dieses nichteheliche Kind wurde von der Familie totgeschwiegen. In 1943 wurde der Großvater von der Großmutter geschieden. In 1945 ist der Großvater gefallen. Seine ehelichen Kinder, meine Schwiegermutter und deren Schwester, bekamen einen Vormund. Durch diesen Mann wurde meiner Schwiegermutter (sie war damals acht Jahre alt) auch bekannt, dass sie einen Halbbruder hat.
Die Großmutter wollte nicht mehr über ihren Mann sprechen, über das nichteheliche Kind schon gar nicht. Es heißt, das Kind sei von einer Krankenschwester aus einem Lazarett, in dem der Großvater lag, als er im Polenfeldzug verwundet worden war.
Also über das Kind ist lediglich bekannt, das es ein Junge war und das Geburtsjahr 1940, es müsste im Sommer geboren sein. Geburtsort, Name und Name der Mutter sind unbekannt.
Ich habe schon Verschiedenes versucht und einiges ist noch am Laufen:
Die Geburtsurkunde des Vaters hat keinen Randvermerk.
Eine Anfrage bei der WAST nach dem militärischen Werdegang läuft gerade.
Was ich noch versuchen möchte:
In den Akten des Amtsgerichts (ich weiß mittlerweile welches) könnte das Kind erwähnt worden sein. Einmal im Scheidungsurteil, zum anderen in den Vormundschaftsakten der Schwestern. Der Vormund, an den sich meine Schwiegermutter erinnern konnte, wusste jedenfalls von dem nichtehelichen Kind. Vielleicht hat es damals seitens der Mutter Anfragen nach dem Vater gegeben, dann auch dieses Kind hatte Anspruch auf Halbwaisenrente. Wer weiß?
Ja, und wer weiß, wie man es am besten anstellt, dass man Einsicht in die Akten bekommt? (Wenn sie hoffentlich noch existieren!)
Im Staatarchiv sind nur die Akten bis 1930, von dort sagte man mir, ich müsse mich direkt an das Amtsgericht wenden.
Aber wie vorgehen?
Und: Hat man ein Recht darauf, seine Verwandten zu kennen? Muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen? Müssen die Behörden Einsicht gewähren? Oder kommt es auf deren "Goodwill" an?
Aber vielleicht fällt Euch ja noch was ganz Anderes ein.
rosaria
ich möchte zunächst vorausschicken, dass ich sehr beeindruckt bin, mit welchem Engagement hier Leuten geholfen wird, die ihre Väter suchen!
Bei meinem Mann ist es umgekehrt: Er sucht seinen Onkel, ein nichteheliches Kind seines Großvaters, geboren in 1940.
Dieses nichteheliche Kind wurde von der Familie totgeschwiegen. In 1943 wurde der Großvater von der Großmutter geschieden. In 1945 ist der Großvater gefallen. Seine ehelichen Kinder, meine Schwiegermutter und deren Schwester, bekamen einen Vormund. Durch diesen Mann wurde meiner Schwiegermutter (sie war damals acht Jahre alt) auch bekannt, dass sie einen Halbbruder hat.
Die Großmutter wollte nicht mehr über ihren Mann sprechen, über das nichteheliche Kind schon gar nicht. Es heißt, das Kind sei von einer Krankenschwester aus einem Lazarett, in dem der Großvater lag, als er im Polenfeldzug verwundet worden war.
Also über das Kind ist lediglich bekannt, das es ein Junge war und das Geburtsjahr 1940, es müsste im Sommer geboren sein. Geburtsort, Name und Name der Mutter sind unbekannt.
Ich habe schon Verschiedenes versucht und einiges ist noch am Laufen:
Die Geburtsurkunde des Vaters hat keinen Randvermerk.
Eine Anfrage bei der WAST nach dem militärischen Werdegang läuft gerade.
Was ich noch versuchen möchte:
In den Akten des Amtsgerichts (ich weiß mittlerweile welches) könnte das Kind erwähnt worden sein. Einmal im Scheidungsurteil, zum anderen in den Vormundschaftsakten der Schwestern. Der Vormund, an den sich meine Schwiegermutter erinnern konnte, wusste jedenfalls von dem nichtehelichen Kind. Vielleicht hat es damals seitens der Mutter Anfragen nach dem Vater gegeben, dann auch dieses Kind hatte Anspruch auf Halbwaisenrente. Wer weiß?
Ja, und wer weiß, wie man es am besten anstellt, dass man Einsicht in die Akten bekommt? (Wenn sie hoffentlich noch existieren!)
Im Staatarchiv sind nur die Akten bis 1930, von dort sagte man mir, ich müsse mich direkt an das Amtsgericht wenden.
Aber wie vorgehen?
Und: Hat man ein Recht darauf, seine Verwandten zu kennen? Muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen? Müssen die Behörden Einsicht gewähren? Oder kommt es auf deren "Goodwill" an?
Aber vielleicht fällt Euch ja noch was ganz Anderes ein.
rosaria